Großhändler dürfen an Feiertagen öffnen


Das Gesetz, das die Schließung großer Geschäfte an bestimmten Feiertagen einschränkt, ist erst seit drei Jahren in Kraft, ohne dass sich etwas geändert hat. Bereits in diesem Jahr können Makroketten ihre Läden am ersten Weihnachtsfeiertag wieder öffnen; das Verbot des Verkaufs auf Flächen von mehr als 200 m² ist zwar immer noch in Kraft, aber der Gesetzgeber hat große Geschäfte davon ausgenommen. Das Hauptargument für die Ausnahmeregelung für den An- und Verkauf von Waren zum Weiterverkauf an Unternehmen ist vor allem die Versorgung von Restaurants und kleinen Geschäften, die an den Feiertagen geöffnet sein können. Neben Großhändlern sind auch Verkäufe in Apotheken, Krankenhausgeschäften, Flughafen- und Bahnhofshallen sowie Tankstellen von dem Verkaufsverbot des Gesetzes ausgenommen.
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Mehrere Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes konnten sich Gesetzgeber, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften noch immer nicht auf eine zufriedenstellende Form des Gesetzes einigen. Die Vertreter der Wirtschaft kritisieren seit langem die Beschränkung der Verkaufszeiten, während die Gewerkschaften, die einen Teil der Arbeitnehmer vertreten, eine Ausweitung der Verkaufsbeschränkungen auf alle 13 gesetzlichen Feiertage im Kalender fordern.

Derzeit dürfen Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 m² am Neujahrstag, Ostermontag, 8. Mai, 28. September, 28. Oktober und an den Weihnachtsfeiertagen am 25. und 26. Dezember nicht verkaufen. An Heiligabend sind die Geschäfte bis 12 Uhr mittags geöffnet.
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Die Einhaltung des Gesetzes wird von der tschechischen Handelsinspektion überwacht. Wenn die Inspektoren wiederholte Verstöße gegen das Gesetz feststellen, können sie den Ladenbetreibern Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro auferlegen. Während der Feiertage besuchen Beamte der CTIA Geschäfte, die bereits in der Vergangenheit gegen die Vorschriften verstoßen haben oder die von Verbrauchern direkt auf Verstöße hingewiesen wurden.

In Nachbarländern wie Österreich und Deutschland sind die Ladenöffnungszeiten ebenfalls gesetzlich eingeschränkt. Auch in Frankreich gelten strengere Regeln für den Verkauf an Feiertagen

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Eine Gesetzesänderung, die den Verkauf in Großhandelsgeschäften erlaubt, wurde im März 2019 von den Abgeordneten verabschiedet und trat Mitte November in Kraft. Die Änderung wurde von Abgeordneten der Parteien ODS und ANO eingebracht.